Hygienekonzept
Erforderliche Maßnahmen
Es gelten die Bestimmungen der 3G - Regelung:
- nachweislich geimpft
- nachweislich genesen
- negatives Testergebnis
1. Abstandsregeln
- In allen Räumlichkeiten und Wartebereichen, muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
2. Händedesinfektion
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern.
3. Masken
- Die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
- Es dürfen ausschließlich medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) oder FFP2 Masken getragen werden.
- In den Kursen dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musikschule nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.
5. Benutzung der Instrumente
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen.
Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente muss diesen Gegebenheiten angepasst werden.
6. Unterrichtskoordination
Der Unterricht ist von der Musikschulleitung so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
7. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
8. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
9. Umgang mit Risikogruppen
11. Belehrung
Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.